Weiterhin kostenlose Schnelltests für Stillende

Für vormals Schwangere bzw. Stillende erfolgte eine generelle Impfempfehlung durch die STIKOerst am 17. September 2021. Bis zu dieser Empfehlung bestand eine medizinische Kontraindikation im Sinne des neuen § 4a Nummer 2 der CoronaTestV. Die in dieser Vorschrift verankerte Übergangsfrist von 3 Monaten beginnt damit erst am 18. September 2021 zu laufen. Folglich haben vormals Schwangere bzw. Stillende bis einschließlich zum 17. Dezember 2021 einen Anspruch auf kostenlose Testung nach § 4a Nummer 2 TestV. Die Anspruchsberechtigung kann in diesem Fall durch den Mutterpass belegt werden, aus dem die vorangegangene Schwangerschaft hervorgeht.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html

Gute Neuigkeiten für #Stillende 🤱, die derzeit (noch) nicht geimpft sind.

Zwar endet heute das kostenlose #Testangebot für alle Bürger:innen mit der Begründung, dass allen ein unmittelbares #Impfangebot gemacht werden kann, allerdings gibt es #Ausnahmen❗️

Zum Beispiel #Schwangere 🤰 und #Stillende 🤱.

Da die #StIKo bis zum 17.09.21 noch keine #Impfungen für Schwangere und Stillende empfohlen hatte, dürfen diese sich bis zum 17.12.21 weiterhin mindestens einmal pro Woche #kostenlos testen lassen❗️

Haltet hierfür euren #Mutterpass bereit 💯❗️