Für vormals Schwangere bzw. Stillende erfolgte eine generelle Impfempfehlung durch die STIKOerst am 17. September 2021. Bis zu dieser Empfehlung bestand eine medizinische Kontraindikation im Sinne des neuen § 4a Nummer 2 der CoronaTestV. Die in dieser Vorschrift verankerte Übergangsfrist von 3 Monaten beginnt damit erst am 18. September 2021 zu laufen. Folglich haben vormals Schwangere bzw. Stillende bis einschließlich zum 17. Dezember 2021 einen Anspruch auf kostenlose Testung nach § 4a Nummer 2 TestV. Die Anspruchsberechtigung kann in diesem Fall durch den Mutterpass belegt werden, aus dem die vorangegangene Schwangerschaft hervorgeht.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html
Gute Neuigkeiten für #Stillende 🤱, die derzeit (noch) nicht geimpft sind.
Zwar endet heute das kostenlose #Testangebot für alle Bürger:innen mit der Begründung, dass allen ein unmittelbares #Impfangebot gemacht werden kann, allerdings gibt es #Ausnahmen❗️
Zum Beispiel #Schwangere 🤰 und #Stillende 🤱.
Da die #StIKo bis zum 17.09.21 noch keine #Impfungen für Schwangere und Stillende empfohlen hatte, dürfen diese sich bis zum 17.12.21 weiterhin mindestens einmal pro Woche #kostenlos testen lassen❗️
Haltet hierfür euren #Mutterpass bereit 💯❗️